AGB
Die Firma Bavaria Direktmarketing GmbH, Olching/Geiselbullach wickelt Ihre Aufträge aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Liefervereinbarungen ab.
Diese Liefervereinbarungen sind auch dann maßgebend, wenn ein Auftrag anders lautende oder abweichende Einkaufsbedingungen enthält. Diese werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, wir haben dieses schriftlich bestätigt.
§ 1 Auftragsdurchführung und -abwicklung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bei Erscheinen eines neuen Katalogs oder einer neuen Preisliste sind unsere früheren Angebote hinfällig. Generell haben unsere abgegebenen Angebotspreise eine Gültigkeit von 4 Wochen, es sei denn, im Angebot stehen anders lautende Vereinbarungen. Uns erteilte Aufträge sind mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns angenommen. Eines Zugangs der Auftragsbestätigung bedarf es nicht.
Die in den Adressangeboten angegebenen Stückzahlen sind für Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH nicht verbindlich. Das durch Bavaria Direktmarketing& Full-Service GmbH besorgte Adressenmaterial unterliegt einer ständigen Überarbeitung. Ebenso können bei angelieferten Kundenadressen durch Dublettenabgleiche und Bereinigungen die Adresszahlen schwanken. Das Bavaria Direktmarketing GmbH zur Verarbeitung und Aufbereitung übergebene Material, desgleichen überlassene Adressen, werden von Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH im Rahmen einer abgeschlossenen Versicherung gegen Feuer, Sturm und Diebstahl versichert. Eine weitere Haftung für das Material übernimmt Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH nicht.
Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH ist nicht verpflichtet, beim Eingang von Materialien und Drucksachen, auch nicht anhand von Stückzahlproben, dieses auf Fehlermengen oder Fehler zu überprüfen. Vielmehr kann Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH davon ausgehen, dass die in den Lieferscheinen angegebenen Mengen tatsächlich angeliefert wurden und dass das Material nicht fehlerhaft ist oder der Inhalt des Materials gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Sollte Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH wegen der Weitergabe dieses Materials von dritter Seite belangt werden, stellt der Kunde Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH von allen Ansprüchen frei.
Nach Beendigung des Auftrages wird überfälliges Materialien nur auf ausdrückliche Anforderungen der Kunden unfrei zurückgesandt. Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH ist berechtigt, 2 Monate nach Abwicklung des Auftrages dieses gegen Rechnung zu entsorgten.
§ 2 Liefertermin, Portokostenvorauszahlung
Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH erledigt die Aufträge in der Reihenfolge des Auftragseingangs. Vom Kunden gewünschte besondere Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH diese schriftlich bestätigt hat.
Auch dann ist Bavaria Direktmarketing & Full-Service GmbH an die Einhaltung dieser Termine nicht gebunden, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Kunden angelieferten Werbematerials unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder aus sonstigen Gründen, die Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH nicht zu verantworten hat, die Frist nicht eingehalten werden kann. Das gilt insbesondere auch dann, wenn das erforderliche Werbematerial verspätet angeliefert wird.
Auch bei fest zugesagten Lieferterminen handelt es sich nicht um Fixgeschäfte.
Diese bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung mit Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH. Gerät Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH mit der Auslieferung der Ware in Verzug, so kann der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden, abgesehen von einem groben Verschulden von Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH, nicht zu.
Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH ist auch erst dann verpflichtet, die Sendungen zur Post aufzugeben, wenn der angeforderte Portokostenvorschuss bei ihr eingegangen ist. Erst nach Eingang des Portokostenvorschusses laufen die oben angegebenen Fristen.
§ 3 Preise
Alle in den Angeboten von Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH genannten Preise sind Nettopreise ohne Verpackungskostenanteil, ohne Mehrwertsteuer, zzgl. eventuell anfallendem Porto. Zahlungsziele oder Skonti werden nicht gewährt. Neben den ausgeworfenen Preisen werden Versandkosten gesondert berechnet.
§ 4 Adressenvermittlung
Wir vermitteln als Makler den Abschluss von Mietverträgen zur Nutzung fremder Adressen zwischen den Adresseneigentümer (Vermietern) und den Anwendern (Mietern). Aus den vermittelten Mietverträgen können wir in keiner Weise auf Leistung seitens einer der Parteien in Anspruch genommen werden.
Wir übernehmen auch keine Gewähr für die Richtigkeit von Angaben seitens der Vermieter und haften nicht für von diesen gegebenen Zusagen.
Generell gelten im Falle einer Adressenvermietung neben den Geschäftsbedingungen der Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH auch die aktuellen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Adressenverlage und -vermieter.
Falls wir als Makler aufgrund des Maklervertrages in Anspruch genommen werden können, gilt auch hier, dass wir höchstens für den Rechnungsbetrag des zwischen uns vermittelten Geschäfts haften, ausgenommen Porto.
Uns erteilte Aufträge kommen erst dann zustande, wenn wir diese namens und in Vollmacht des Vermieters annehmen. Das vom Kunden übermittelte Auftragsangebot kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen von uns angenommen werden. So lange hält sich der Kunde daran gebunden.
Der Mieter hat dafür einzustehen, dass bei ihm alle Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bei der Verwendung der Adressen beachtet werden. Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH hat das Recht, die Einhaltung dieser Bestimmung bei dem Mieter zu überprüfen.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesen Verträgen ist der Wohnort des Vermieters, Gerichtsstand ist, soweit zulässig das Amtsgericht Fürstenfeldbruck.
§ 5 Gewährleistungsansprüche
a) Adressenqualität
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vergütungsregelungen der jeweiligen Adressenverlage und- vermieter.
b) Auftragsabwicklung
Sollten bei der Abwicklung eines Adressenauftrags Fehler unterlaufen, so hat Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH das Recht nachzubessern. Erst wenn diese Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, können sonstige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Diese begrenzen sich auf die Höhe des Rechnungsbetrags ohne Porto.
Die entsprechenden Rügen sind unverzüglich im Sinne von § 377, 378 HGB zu erheben, spätesten jedoch 6 Wochen nach Lieferung bzw. Auftragsabwicklung, wobei der Absendetag bei Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH maßgebend ist.
Bei der Abwicklung der Aufträge kommt es zu Makulaturanfall. Dieser ist unvermeidbar. Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH leistet nur dann Gewähr, wenn mehr als 5 Prozent des Materials davon betroffen sind, jedoch nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der von uns erbrachten Leistungen.
Bei Druckaufträgen akzeptiert der Kunde abweichende Stückzahlen ebenfalls in Höhe von 5 Prozent der gesamten Stückzahl.
Nicht benötigtes Material werden wir zwei Monate nach Auftragsabwicklung vernichten, es sei denn, der Kunde hat uns schriftlich gebeten, überzähliges Material zu behalten oder an ihn zurückzusenden. In diesem Fall sind wir berechtigt, entweder ein angemessenes Verwahrgeld zu berechnen oder aber die zusätzlichen Versandkosten in Rechnung zu stellen.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist in Olching/Geiselbullach, der Gerichtsstand ist, soweit zulässig, je nach Wahl von Bavaria Direktmarketing Full-Service GmbH ohne Rücksicht auf den Streitgegenstand das Amtsgericht Fürstenfeldbruck oder das Landgericht München II.